Steuer ABC

Diese Versicherungen können Sie absetzen

10.04.2024
Die Beiträge für viele Versicherungen können im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Versicherungen sind teuer und können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro kosten. Daher fragen sich viele Steuerzahler/innen, welche Versicherungen sie absetzen können und wie.

Als Faustregel gilt: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Sie steuerlich begünstigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?

Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Welche Versicherungsbeträge kann ich absetzen?

a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerk / Alterskassen
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

Hinweis: Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt für die Steuererklärung 2023 bei 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepaare. 

ÜBRIGENS:

Für 2023 berücksichtigt das Finanzamt 100 Prozent dieser Maximalgrenze. Bis 2022 waren es nur höchstens 94 Prozent, also bis zu 24.101 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig waren, wurde Ihnen der Abzug zudem um den Arbeitgeberteil gekürzt.

b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

Sie können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist die Riester-Rente?

c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Eine Auswahl der Häufigsten:

Hinweis: Bis maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer/innen und Beamte. 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten das Doppelte.

Da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Dafür berücksichtigt das Finanzamt diese aber stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.

ÜBRIGENS:

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wurde der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird seit 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. 

d) Berufliche Policen

  • Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung

Hinweis: Diese Versicherungen können Sie unbegrenzt als Werbungskosten angeben.

Welche Nachweise muss ich mitliefern?

Alle Versicherungen, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen Sie nicht nachweisen. Für alle anderen Versicherungen gilt: Sie dürfen nur absetzen, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Bewahren Sie daher auch die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf.

Wo trage ich die Versicherungen ein?

Die meisten Versicherungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.

Klingt kompliziert?

Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, die Versicherungen den richtigen Anlagen zuzuordnen. Gerne unterstützen wir auch Sie darin, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

Diese Versicherungen können Sie NICHT absetzen:

  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)

Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: bAV: So funktioniert die private Altersvorsorge.

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