Überblick

Reisekostenrecht: Das sollten Sie wissen

18.04.2024
Welche Reisekosten können Geschäftsreisende oder Berufspendler/innen absetzen? Solche Fragen beantwortet das Reisekostenrecht.

10 Jahre ist es her, da hat die Bundesregierung zahlreiche Neuerungen zum Thema Reisekosten beschlossen. Am 25. November 2020, also sechs Jahre später, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieses Schreiben ersetzt nun das bisherige BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014. 

Was das alles bedeutet, erklären wir Ihnen in verschiedenen Artikel ausführlich. Denn der Themenbereich ist recht komplex und vermutlich sind nur einzelne Aspekte davon für Ihre steuerliche Situation relevant:

Reisekosten und Fahrtkosten im Überblick

Hier die wichtigsten Themenbereiche:

Bundesfinanzhof bestätigt Reisekostenrecht

Die Reform des Reisekostenrechts 2014 brachte für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nachteile mit sich und war nicht unumstritten. Polizist/innen, Pilot/innen, Handwerker/innen, Busfahrer/innen und Lkw-Fahrer/innen – unter anderem diese Berufsgruppen können seitdem deutlich weniger Fahrtkosten von der Steuer absetzen. So musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) in den Jahren danach auch mit mehreren Klagen befassen. Die Richterinnen und Richter bestätigten allerdings stets das Reisekostenrecht und wiesen die Klagen ab.

Das Reisekostenrecht von 2020 reagierte auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum seit 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht und nahm diese mit auf, um Klarheit zu schaffen. Doch auch hier konnten viele Steuerpflichtige enttäuscht sein, da es nun noch schwerer geworden ist, eine doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen.

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